AGB von Yolopho

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von Pia Renders „yolopho-Fotografie“ erbracht werden. Die AGB regeln und klären bestimmte Inhalte des Auftragsverhältnisses. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers Anwendung finden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB müssen schriftlich festgehalten und als solche gekennzeichnet sein, um gültig zu sein. Falls die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen haben, haben diese Vorrang vor den vorliegenden AGB.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen entweder selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.

(3) Der Begriff „Fotografien“ umfasst in diesen AGB sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt oder vorliegen (Papierbilder, Leinwandbilder, digitalisierte Bilder auf CD/DVD oder anderen Speichermedien, Dias, Negative usw.).

(4) Der Auftragnehmer ist jederzeit frei in Bezug auf die Bildauffassung und die künstlerisch-technische Gestaltung. Reklamationen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.

(5) Die Grundlage des Vertrags bildet das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgelegt werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots oder durch Zusendung des Auftrags zustande.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer besitzt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Fotografien.

(2) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien. Dieses Recht umfasst ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte zu privaten Zwecken ist gestattet.

(3) Eine nachträgliche kommerzielle Nutzung der Fotografien in jeglicher Form durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Fotografien, die vom Auftraggeber oder Dritten digital oder anderweitig verändert oder bearbeitet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(5) Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Genehmigung zur Verwertung der Fotografien erteilt, ist der Auftragnehmer ausdrücklich als Urheber der Fotografien zu nennen. Die Nichtbeachtung dieser Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im JPEG-Format. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten ist gegen eine vorher vereinbarte Vergütung möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten liegt nicht im Auftragsumfang und erfolgt daher ohne Gewähr.

(7) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Bilder die zur Nutzung freigegeben wurden, zu Eigenwerbungszwecken und publizistisch zur Illustration zu verwenden, beispielsweise für Ausstellungen, Messen, die Homepage, Blogs, Fachmagazine, etc.

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§3 Vergütung

(1) Die Herstellung der Fotografien erfolgt gegen ein Honorar, das entweder als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet wird. Nebenkosten wie Reisekosten werden gesondert vereinbart und vom Auftraggeber getragen.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Aufnahmearbeiten oder wird die vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird hierfür ein Stundensatz von 280,00 Euro je angefangener Stunde berechnet.

(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowohl seinerseits als auch seitens seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für die Fotos sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Durchführung von Buchungen erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte es dennoch zu Umständen kommen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc.), die dazu führen, dass der Fototermin nicht wahrgenommen oder verspätet eingehalten werden kann, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für entstehende Schäden oder Folgen. In einem solchen Fall wird sich der Auftragnehmer jedoch bemühen, einen Ersatzfotografen zu stellen.

(6) Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fotografien dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei akzeptiert.

Stand 25.07.2023